Informationen zur Online-Terminbuchung bei Ihrem Wunscharzt!  Bitte buchen Sie jeweils nur einen Wunscharzttermin. Für zeitaufwendige Termine, wie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchen, DMP,  Reha Anträge oder Ultraschall nutzen Sie bitte unser Terminanfrageformular. Eine Angabe des Besuchsgrunds ist zwingend notwendig, ansonsten können wir Ihren online-Termin nicht bestätigen!

Fragen und Antworten zum E-Rezept

Was ändert sich für Sie?
Sie bekommen ab sofort als Kassenpatient kein rosa Papierrezept mehr. Die Arzneimittel sollen – gemäß politischer Vorgaben – nun digital verordnet werden.
Rezepte für Privatpatienten, sowie für Hilfsmittel, Krankengymnastik, Überweisungen etc. bleiben bis auf Weiteres papiergebunden.

Bestellungen von E-Rezepten
Wichtig: Vor der ersten Verordnung im Quartal muss Ihre Versichertenkarte in der Praxis eingelesen werden. Dies ist zwingend erforderlich.
Die E-Rezepte werden nach Ihrer Anforderung von uns erstellt. Am darauffolgenden Werktag können Sie dann mit Ihrer Versichertenkarte Ihre Medikamente in der Apotheke abholen.
Die Mitarbeiter der Apotheke sehen nach Einlesen Ihrer Versichertenkarte, dass ein Medikament für Sie hinterlegt ist. Alternativ ist die Ausgabe Ihrer Medikamente auch mit einer App oder mit einem Ausdruck (QR Code) möglich.

Folgerezepte im Quartal
Folgerezepte können dann im Quartal bequem per E-Mail, Homepage oder Telefon bestellt werden. Ein erneuter Besuch in unserer Praxis ist nicht nötig.

E-Rezepte im Rahmen eines Arztbesuchs in der Praxis
E-Rezepte, die der Arzt im Rahmen seiner Sprechstunde ausstellt, können sofort in der Apotheke abgeholt werden. Es gibt aber noch Fälle, bei denen es zu kurzen Verzögerungen bei der Datenübermittlung kommen kann.